03.06.2026
Gendern an Schulen
An Schulen in Bayern und Sachsen ist das Gendern mit Sonderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich nicht erlaubt.
In Bayern gilt seit dem 1. April 2024 ein Verbot der Gendersprache mit Sonderzeichen. Die rechtliche Basis ist die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), speziell § 22 Absatz 5. Die Bayerische Staatsregierung hat diese Änderung am 19. März 2024 im Kabinett beschlossen.
In Sachsen trat die überarbeitete Verwaltungsvorschrift (VwV) Rechtschreibung in Schulen am 1. August 2025 in Kraft. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat damit die Vorgabe verschärft, dass an allen öffentlichen Schulen nur noch die amtliche deutsche Rechtschreibung gilt.
Auch wenn wir die Auffassung vertreten, dass wir als Unternehmen diesen Vorschriften nicht unterliegen, möchten wir Schulen eine Umsetzung ermöglichen und stellen daher in beiden Bundesländern auf das generische Maskulin um.
Nutzer:innen können jetzt neu zwischen Englisch und Deutsch in mehrere Variationen wählen:
- English: At a school there are students and teachers.
- Deutsch (generisches Feminin): An einer Schule gibt es Schülerinnen und Lehrerinnen.
- Deutsch (generisches Maskulin): An einer Schule gibt es Schüler und Lehrer.
- Deutsch (Gendersternchen): An einer Schule gibt es Schüler\*innen und Lehrer\*innen.
- Deutsch (Gender-Doppelpunkt): An einer Schule gibt es Schüler:innen und Lehrer:innen.
Sie finden die Vorschau dieser Funktion schon jetzt auf next.beste.schule.